AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Metropol Abbruch und Erdbau
1. Geltungsbereich
1.1 Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen der Metropol Abbruch und Erdbau (im Folgenden „Auftragnehmer“) und ihren Kunden (im Folgenden „Auftraggeber“) über Leistungen im Bereich Abbruch, Erdbau, Tiefbau, Rodung, Transport von Schüttgütern und Entsorgung.
1.2 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nur anerkannt, wenn der Auftragnehmer deren Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmt.
2. Vertragsabschluss
2.1 Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
2.2 Der Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Ausführung der Arbeiten zustande.
3. Leistungen
3.1 Die Metropol Abbruch und Erdbau führt die vereinbarten Arbeiten fachgerecht und unter Beachtung der geltenden Vorschriften durch.
3.2 Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, Arbeiten zu unterbrechen, wenn unvorhersehbare Gefahren für Personen, Umwelt oder Maschinen bestehen.
3.3 Angaben zu Leistungsumfang, Bauzeiten oder Materialmengen sind Richtwerte, sofern nicht ausdrücklich verbindlich vereinbart.
3.4 Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die auf unvorhersehbare Bodenbeschaffenheiten, extreme Witterungsbedingungen, höhere Gewalt oder nicht gesicherte Transportwege zurückzuführen sind.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
4.1 Die Vergütung richtet sich nach den im Vertrag vereinbarten Preisen.
4.2 Zahlungen sind sofort nach Rechnungserhalt ohne Abzug fällig.
4.3 Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, Abschlagszahlungen entsprechend dem Fortschritt der Arbeiten zu verlangen.
5. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
5.1 Der Auftraggeber stellt sicher, dass alle erforderlichen Informationen, Unterlagen und Zugänge zur Verfügung stehen, einschließlich Genehmigungen für Abbruch, Transport oder Entsorgung.
5.2 Verzögerungen oder Schäden, die auf fehlende Mitwirkung, fehlerhafte Angaben oder unzureichende Sicherheitsvorkehrungen des Auftraggebers zurückzuführen sind, gehen zu dessen Lasten.
5.3 Der Auftraggeber sorgt dafür, dass Transportwege für Schüttgüter zugänglich, befahrbar und geeignet sind.
6. Haftung
6.1 Die Metropol Abbruch und Erdbau haftet nur für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.
6.2 Für Schäden an unterirdischen Leitungen, Kabeln oder sonstigen Einrichtungen haftet der Auftragnehmer nur, wenn diese ordnungsgemäß angezeigt oder markiert wurden.
6.3 Bei Rodungs- und Abbrucharbeiten haftet der Auftragnehmer nicht für Schäden an benachbarten Grundstücken, Gebäuden oder Pflanzen, soweit diese außerhalb der vereinbarten Arbeitsbereiche liegen.
6.4 Eine Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Folgeschäden oder durch Verzögerungen entstehende Schäden ist ausgeschlossen.
6.5 Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die durch unsachgemäße Nutzung, nicht freigegebene Transportwege, unvorhersehbare Bodenbeschaffenheiten, extreme Witterung oder höhere Gewalt entstehen.
6.6 Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für Schäden durch fehlerhafte Angaben des Auftraggebers zu Material, Entsorgung oder Bestandsplänen.
7. Gewährleistung
7.1 Mängel an den Leistungen sind vom Auftraggeber unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
7.2 Die Metropol Abbruch und Erdbau wird nach eigener Wahl nachbessern oder Ersatz liefern.
7.3 Schlägt die Nachbesserung fehl, kann der Auftraggeber Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
8. Eigentumsvorbehalt
8.1 Gelieferte Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Metropol Abbruch und Erdbau.
9. Rücktritt und Kündigung
9.1 Die Metropol Abbruch und Erdbau ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt oder wesentliche Mitwirkungspflichten verletzt.
9.2 Bei Kündigung durch den Auftraggeber sind bereits erbrachte Leistungen vollständig zu vergüten.
10. Umwelt- und Entsorgungspflichten
10.1 Die Metropol Abbruch und Erdbau entsorgt Abfälle und Materialien nach den gesetzlichen Vorschriften.
10.2 Entsorgungskosten sind in der Vergütung enthalten, soweit im Vertrag vereinbart.
10.3 Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für Material, das aufgrund falscher Angaben oder nicht genehmigter Stoffe zu Mehrkosten, Verzögerungen oder Entsorgungsproblemen führt.
11. Datenschutz
11.1 Personenbezogene Daten werden nur im Rahmen der Vertragsabwicklung verarbeitet und nicht an Dritte weitergegeben, soweit nicht gesetzlich vorgeschrieben.
12. Gerichtsstand und anwendbares Recht
12.1 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
12.2 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Sitz der Metropol Abbruch und Erdbau, sofern der Auftraggeber Kaufmann ist.
13. Schlussbestimmungen
13.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
13.2 Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.